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      Dienstleistung / Muster Endkundenvertrag

        Vertrag über Netzwerk- und Systemmonitoring

        zwischen
        SympaNet GmbH
        Untere Röde 13
        36466 Dermbach
        - nachfolgend "SympaNet" genannt -

        und
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        - nachfolgend "Kunde" genannt -


        1. Vertragsgegenstand, Leistungsumfang

        (1) SympaNet erbringt gegenüber dem Kunden Dienstleistungen im Bereich des Netzwerk- und Systemmonitoring.
        Das bedeutet, SympaNet wird im Netzwerk und auf den IT Systemen gemäß Anlage A und B bei dem Kunden Probleme oder Fehlentwicklungen mittels geeigneten Tools ermitteln und die Ermittlungsergebnisse mittels geeigneter Kommunikationsmittel wie beispielsweise eMail dem Kunden bzw. seinem IT Betreuer mitteilen. Ein in diesem Zusammenhang notwendiges Eingreifen in die IT Umgebung des Kunden ist ausdrücklich nicht Vertragsbestandteil.
        Der Umfang dieser Dienstleistung ergibt sich in detaillierter und abschließender Aufzählung aus der Anlage A, welche diesem Vertrag beigefügt ist. Nicht in der Anlage A aufgeführte Leistungen sind ausdrücklich nicht Vertragsbestandteil. Die Anlagen A und B wurden erstellt, aufgrund einer Erfassung der IT Umgebung beim Kunden auf einem durch SympaNet vorgegebenen Formular, welche der Kunde selbst durchführt. SympaNet weißt vorsorglich daraufhin, dass eine ordentliche Erfassung durch einen Fachmann erstellt werden sollte, beispielsweise durch den internen oder externen IT Betreuer.

        (2) Die Dienstleistungen von SympaNet werden für sämtliche Software- und Hardware-Komponenten erbracht, die sich aus der Anlage B ergeben.
        Sollten beim Kunden vorhandene Software- und Hardwarekomponenten in der Anlage B nicht aufgeführt sein, so hat SympaNet diesbezüglich keine Dienstleistungen zu erbringen.

        (3) Sollte der Kunde andere und/oder weitere als die in der Anlage B aufgeführten Software- oder Hardwarekomponenten einsetzen und auch diese in den Vertrag einschließen wollen, so ist darüber eine gesonderte Vereinbarung als Vertragsergänzung zu treffen. Erneut wird zunächst von dem Kunden auf dem vorgegebenen Erfassungsbogen eine Aufnahme vorgenommen und daraufhin weitere Anlagen A(x) und B(x) als zusätzliche Vereinbarung erstellt. Ohne diese gesonderte Vereinbarung ist SympaNet nicht verpflichtet, für diese zusätzlichen Komponenten Dienstleistungen zu erbringen.

        (4) Der Kunde hat die Möglichkeit, mittels eines Webportals über Internet jeweils Einsicht in den Zustand seiner Systeme und seines Netzwerkes gemäß den Informationen aus Anlage A zu nehmen. Soweit der Kunde SympaNet nichts anderes schriftlich anzeigt, wird diese Webansicht auch dem aus 4. Absatz (3) aufgeführten Systemhaus zur Verfügung gestellt. Diese Webansicht über das Webportal steht bis spätestens 4 Wochen nach dem Installationstermin zur Verfügung.

        (5) Wie bereits beschrieben erfolgt die Überwachung der IT Umgebung des Kunden gemäß Anlage A zu diesem Vertrag. In Anlage A sind standardisierte Grenzwerte festgelegt, welche überwacht werden. SympaNet behält es sich vor, diese Grenzwerte einer ständigen Überprüfung zu unterziehen und bei Bedarf, diese Grenzwerte gemäß den im Markt gesammelten Erfahrungen neu fest zu legen. Der Kunde wird vor einer Änderung von Grenzwerten schriftlich darüber informiert. Erhebt der Kunde nicht innerhalb von 10 Werktagen Einspruch gegen eine Änderung der Grenzwerte, so wird die Anlage A entsprechend den neuen Vorgaben angepasst.


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